Die KfW Förderung für Haustüren ist in zwei wesentliche unterscheidbare Kategorien unterteilt. Unterschieden werden bei den Fördermaßnahmen die Energieeffizienz und der Einbruchschutz einer neuen Haustüre. Da bedeutet jedoch nicht, dass sich die beiden Kategorien gegenseitig ausschließen. Eine energieeffiziente Haustüre kann durchaus auch eine höhere Widerstandsklasse aufweisen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine RC2- oder RC3 Sicherheitstüre auch eine gute Wärmedämmung aufweisen kann, welche ein wesentlicher Bestandteil der Energieeffizienz von Türen und Fenstern ist.
Energieeffizienz kann sich lohnen
Grundsätzlich gilt, wenn Sie eine energiesparende Haustür installieren lassen möchten, können Sie einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen und somit von staatlichen Förderungen profitieren. Die Anforderungen, die für einen Zuschuss erfüllt sein müssen, sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Diese besagt beispielsweise, dass der Wärmedurchgangskoeffizient , welcher als U-Wert bezeichnet wird, bei einer Haustüre unterhalb von 1,3 W/m²K liegen muss, damit diese für einen Zuschuss durch die BAFA in Erwägung gezogen werden kann.
KfW-Förderung für mehr Sicherheit
Soll hingegen eine einbruchhemmende Haustür eingesetzt werden, kann ein Zuschuss bei der KfW im „Programm Einbruchschutz – Investitions¬zuschuss 455-E“ beantragt werden. Solche Förderungsmaßnahmen können gleichermaßen für Haus- und Wohnungstüren, ebenso wie für Nebeneingangstüren oder Türen als Garagenzugang in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus ist auch eine Förderung für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung möglich. Auch hier kann die Wahl einer geeigneten Haus- oder Wohnungseingangstüre bezuschusst werden, sofern diese den Anforderungen zum Abbau von Barrieren entspricht.
Voraussetzungen für eine KfW Förderung
Förderprodukte der KfW sind vielfältig und da den Überblick zu behalten ist recht kompliziert. Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist, dass sich die staatlichen Förderungen nur dann erwirken lassen, wenn die entsprechenden Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Wann eine Förderung möglich ist, und wie diese in Anspruch genommen werden kann, können wir in einem ausführlichen Beratungstermin gemeinsam mit Ihnen ergründen.